Rainer Schmitt - Kfz-Sachverständiger

Rainer Schmitt
Kfz-Sachverständiger

Hochtaunuskreis - Lahn-Dill-Kreis - Rhein-Main-Gebiet

Verhalten am Unfallort

Das richtige Verhalten nach einem Unfall

1. Absicherung

Die Absicherung der Unfallstelle geht vor Hilfeleistung.

  • Warnblinklicht einschalten
  • Warnweste anlegen
  • Warndreieck gut sichtbar aufstellen

Platzierung Warndreieck:
Auf Autobahnen ca. 150 Meter vor der Unfallstelle,
auf Überlandstraßen mindestens 100 Meter vor der Unfallstelle,
Weiße Leitpfosten Längsabstand in der Geraden und der Ebene von 50 m
im Ortsgebiet ca. 30 - 40 Meter vor der Unfallstelle

2. Notruf, wenn nötig

In allen Telefonnetzen Europas, auch den Mobilfunknetzen, gilt die Rufnummer Notruf 112.
Auf Autobahnen befinden sich alle 2 km Notrufsäulen. Pfeile auf den Leitpflöcken zeigen an, in welcher Richtung Sie die nächstgelegene Notrufsäule finden.

Folgende Angaben sollten Sie machen:

  1. Wo ist es passiert?
  2. Was ist passiert?
  3. Wie viele Verletzte?
  4. Welche Art der Verletzung?
  5. Warten auf Rückfragen der Einsatzleitung

3. Erste Hilfe

Erste Hilfe leisten, Unfallopfer betreuen. Achten Sie auf die richtige Lagerung des Verletzten und verhindern Sie eine Unterkühlung. Mit dem Verletzten beruhigend zu reden, kann aufkommende Angst und Panik verhindern. Wer hilft kann auf keinen Fall etwas falsch machen.

4. Am Unfallort bleiben

Verlassen Sie auf keinen Fall den Unfallort! Zuerst muss der Unfallhergang festgestellt werden.

5. Unfall-Dokumentation

Bemühen Sie sich um Aussagen von Unfallzeugen. Wenn möglich, fotografieren Sie die Unfallszene. (Auch Bilder auf dem Mobiltelefon helfen.)

6. Unfall-Bericht

Der Europäische Unfallbericht sollte (wenn vorhanden) an Ort und Stelle von beiden Fahrzeugführern ausgefüllt und unterschrieben werden. Er ist kein Schuldanerkenntnis. (Zum Öffnen des Unfallberichts im PDF-Format benötigen Sie z.B. den kostenlosen Adobe Reader.)

7. Polizei einschalten

Die Polizei ist nicht verpflichtet, Unfälle mit reinem Sachschaden aufzunehmen. Jedoch: Bei Unfällen mit Personenschäden muss die Polizei benachrichtigt werden.

8. Rechtsberatung

Wenn die Schuldfrage nicht eindeutig ist und Sie auch nur den geringsten Zweifel haben, schalten Sie einen Rechtsanwalt ein.

9. Kein Schuldanerkenntnis

Geben Sie niemals ein Schuldanerkenntnis ab - weder mündlich noch schriftlich! Ihre Haftpflichtversicherung könnte Regressansprüche geltend machen.

10. Komplettabtretungserklärung

Vorsicht! Unterschreiben Sie niemals ungeprüft eine Komplettabtretungserklärung. Ausnahme: Es handelt sich um Gutachten von Sachverständigen oder die Übernahme von Reparaturkosten der eigenen Werkstatt. Bei einer Abtretungserklärung bietet die gegnerische Versicherung an, den kompletten Schaden abzuwickeln, ohne dass Sie sich darum kümmern müssen. Im schlechtesten Fall geschieht das aber zu Ihrem Nachteil, und ohne dass Sie zum Beispiel einen Anwalt hinzuziehen können. Seien Sie deshalb auch vorsichtig, wenn Ihre eigene Versicherung Ihnen eine Abtretungserklärung anbietet. Denn dann regelt sie den Schaden so, als wenn der Unfallverursacher bei ihr versichert wäre.

11. Wir machen's wieder gut.

Wir helfen Ihnen bei der exakten Ermittlung der Schadenshöhe, bei der Vermittlung einer Karosseriefachwerkstatt und eines Mietwagens.
Rufen Sie an unter 06085 / 5210047 oder Mobil 0172 / 9468744.

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