Dienstleistungen
Nicht nur bei einem Unfall, auch beim Fahrzeugkauf oder -verkauf oder der Prüfung von Kostenvoranschlägen und Werkstatt-Rechnungen bin ich Ihnen als erfahrener Kfz-Sachverständiger gerne behilflich.
Ich bin für Sie da
- für die Erstellung von Gutachten und die Bewertung von Oldtimern
- und erstelle Gutachten auch für Motorräder
- nach einem Unfall oder bei sonstigen Fahrzeugschäden zur Schadenkalkulation rund um das Kraftfahrzeug (auch Fahrrad, Pedelec und E-Bike) und erstelle Schadensgutachten für Kasko- und Haftpflichtschäden sowie Beweissicherungs-Gutachten
- und erstelle Kurzgutachten zur Kleinschadenabwicklung
- bei der Ermittlung von Wertminderungen und Restwerten an Kraftfahrzeugen
- bei auftretenden Differenzen (z.B. Wiederbeschaffungswert bei Kaskoschaden) und erstelle ein Gutachten
- bei der Ermittlung des Nutzungsausfalls sowie der Vermittlung von Mietwagen
- beim Kauf oder Verkauf eines Fahrzeuges und stehe Ihnen gerne mit meiner Fachkompetenz beratend zur Seite. Diese Beratung erfolgt zu einem fairen Festpreis. Eine Investition, die sich auszahlt!
- wenn eine Fahrzeugbewertung erforderlich ist, z.B. bei Beendigung eines Leasing-Vertrages, zur Finanzierung eines Gebrauchtwagens durch die Bank, im Rahmen einer Erbschaft
- wenn Sie ein Gutachten über Aggregateschäden und andere Bauteile eines Kraftfahrzeuges oder Lackschäden benötigen
- wenn Sie eine qualifizierte Fachwerkstatt suchen und gebe gerne Empfehlungen
- und begutachte durchgeführte Reparaturen und prüfe die entsprechenden Rechnungen bei allgemeinen Haftpflichtschäden
Bewertungen
…für Fahrzeuge aller Art, z.B. Gebrauchtwagen, Oldtimer, Motorräder
Um eine Unterversicherung Ihres Fahrzeuges zu vermeiden, vor allem bei exklusiven Fahrzeugen, sollten Sie den Wert Ihres Fahrzeuges regelmäßig überprüfen lassen. Eine Bewertungsurkunde für Ihre Versicherung erstelle ich Ihnen jederzeit gerne.
Schadensgutachten
…nach einem Unfall
Ein Unfall ist in jedem Fall ärgerlich. Wenn Sie unverschuldet einen Unfall erleiden (Haftpflichtschaden) oder Ihr Fahrzeug anderweitig beschädigt wird, haben Sie, außer bei Bagatellschäden, grundsätzlich das Recht, einen Sachverständigen Ihres Vertrauens einzuschalten. Die Kosten hierfür trägt die gegnerische Versicherung. Sichern Sie sich Ihre finanziellen Ansprüche und verschenken Sie kein Geld.
Beweissicherungs-Gutachten
…nach einem Unfall oder einem Einbruch in ein Fahrzeug