Rainer Schmitt - Kfz-Sachverständiger

Rainer Schmitt
Kfz-Sachverständiger

Hochtaunuskreis - Lahn-Dill-Kreis - Rhein-Main-Gebiet

Archiv bis 2020 - Aktuelle Angebote, Informationen und Termine

Fotos von aktuellen Veranstaltungen, die ich besucht habe, können Sie in meiner Fotogalerie ansehen.


Thema: Motorrad einwintern

Motorrad für den Winter vorbereiten

Für viele neigt sich die Motorradsaison dem Ende zu.

Bevor das Fahrzeug endgültig eingemottet wird, sollten ein paar Dinge am Fahrzeug berücksichtigt werden:

  • Das Motorrad auf Beschädigungen und Verschleiß prüfen, damit es im Frühjahr keine Überraschung gibt.
  • Eine komplette, gründliche Reinigung mit entsprechenden geeigneten Reinigern durchführen und anschließend trocknen.
  • Den Kraftstofftank komplett füllen, um Korrosion im Innern zu verhindern.
  • Wenn vorhanden, die Antriebskette mit Petroleum, Diesel oder einem speziellen Kettenreiniger säubern, neu fetten und auf Verschleiß prüfen.
  • Den Reifendruck um etwa 0,3 bis 0,4 bar erhöhen.
  • Wenn möglich, die Reifen mittels Fahrzeughauptständer oder Montageständer freistellen. Das verhindert Standplatten.
  • Den Akku (Batterie) entweder abklemmen oder ein Ladegerät mit Erhaltungsfunktion anklemmen. Dies unbedingt nach Vorgaben des Fahrzeugherstellers auswählen.
  • Das Motorrad gegen Verschmutzung und Beschädigung mit einer Plane abdecken.
Motorrad mit Plane abdecken

Motorräder, die draußen überwintern, kann man gut mit WD40 konservieren und dann mit einer Plane abdecken. Unter der Plane sollte Luft zirkulieren können, damit keine Korrosion entstehen kann. Bei Motorrädern, die öffentlich abgestellt sind, muss das Kennzeichen zu sehen sein.

Für weitere Fragen und Anregungen stehe ich, Rainer Schmitt, gerne zur Verfügung. Per Telefon - 06085 / 5210047 oder 0172 / 9468744 - oder auch über mein Kontakformular.

2. November 2020

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Neue Fotogalerien online

Corvette

Auf der Seite Fotogalerien sind neue Fotos online!








16. September 2020


Nächster Termin DRK-Notfalltraining am 24. Oktober 2020

Logo DRK - Deutsches Rotes Kreuz

Der neue Termin für das 2. DRK-Notfalltraining steht fest:

Termin: 24.10.2020
Zeit: 17:00 bis 20:00 Uhr
Ort: Zingelstr. 14 in 35647 Brandoberndorf

Geplant sind folgende Themen:

  • richtiges Verhalten bei Verkehrsunfällen
  • Hilfsmaßnahmen bei Bewusstlosigkeit
  • Herz-Lungen-Wiederbelebung
  • richtige Anwendung eines Defibrillators mit praktischer Einweisung am Gerät

Anschließend können offene Fragen besprochen werden.

Melden Sie sich rechtzeitig an - per Kontaktformular, E-Mail, Fax oder auch telefonisch.

3. August 2020

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Endlich geschafft:
Der Garagenumbau ist komplett abgeschlossen!

Garage mit mobiler Hebebühne

Nach langer Bauzeit ist der Garagenumbau fertiggestellt.
Die neue Garage inclusive einer mobilen Hebebühne ermöglicht es, Fahrzeuge bis zu 3 to Gesamtgewicht auch von unten zu besichtigen, ohne auf fremde Arbeitsplätze angewiesen zu sein.

Old- und Youngtimer-Fahrzeuge können jetzt jederzeit von mir besichtigt und die entsprechenden Bilddokumente erstellt werden.

Auch Unfallschäden können ab sofort direkt vor Ort besichtigt und begutachtet und Bewertungsurkunden zeitlich flexibel erstellt werden.

Ford Mustang Oldtimer

23. Juni 2020

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Verschiebung DRK-Notfalltraining auf Oktober

Da sich leider zu wenige Teilnehmer zum Notfalltraining am 20. Juni angemeldet haben - vermutlich der Corona-Krise geschuldet - wird das 2. DRK-Notfalltraining auf Oktober 2020 verschoben. Der genaue Termin wird rechtzeitig vorher hier veröffentlicht.

17. Juni 2020


Freie Plätze für das DRK-Notfalltraining am 20. Juni 2020

Logo DRK - Deutsches Rotes Kreuz

Frischen auch Sie Ihre Erste-Hilfe-Kenntnisse in nur 3 Stunden auf. Eine gut investierte Zeit, die Leben retten kann und es Ihnen ermöglicht, nicht nur bei Verkehrsunfällen, sondern auch im Alltag in Notfällen Hilfe zu leisten.

Die Teilnehmeranzahl ist begrenzt, aber noch sind Plätze frei!
Die entsprechenden Hygienevorschriften werden selbstverständlich beachtet. Mund-Nase-Masken sind durch die Teilnehmer mitzubringen!

Details lesen Sie weiter unten. Melden Sie sich gleich an - per Kontaktformular, E-Mail, Fax oder auch telefonisch.

15. Juni 2020

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Details zum DRK-Notfalltraining am 20. Juni 2020

Das Notfalltraining mit dem DRK Wetzlar findet wie geplant am 20.06.2020 bei mir in Brandoberndorf statt.

Geplant sind folgende Themen:

  • richtiges Verhalten bei Verkehrsunfällen
  • Hilfsmaßnahmen bei Bewusstlosigkeit
  • Herz-Lungen-Wiederbelebung
  • richtige Anwendung eines Defibrillators mit praktischer Einweisung am Gerät

Anschließend werden offene Fragen besprochen.

Anmeldungen können per E-Mail, Fax, Post oder persönlich vorgenommen werden.

Die Teilnehmeranzahl ist begrenzt.

18. Mai 2020

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DRK-Notfalltraining in Brandoberndorf am 20. Juni 2020

Logo DRK - Deutsches Rotes Kreuz

Man liest immer wieder von unterlassener Hilfeleistung und denkt, "eigentlich" müsste man ja mal einen Auffrischungs-Erste-Hilfe-Kurs absolvieren.
Denn: Wer nicht hilft, macht sich strafbar!

Zur Auffrischung des irgendwann Gelernten und Beantwortung dieser und anderer Fragen biete ich in Kooperation mit dem DRK Wetzlar auch in diesem Jahr ein Notfalltraining in meinem Büro in Brandoberndorf an. Exklusiv für dieses Training wird auch ein Defibrillator in Art und Anwendung vorgestellt.

Die Daten im Überblick:

  • Datum: geplant ist der 20. Juni 2020, vorbehaltlich der weiteren Entwicklung der Corona-Pandemie
  • Der Kurs dauert 3 Stunden: von 17:00 bis 20:00 Uhr
  • Kursort: Zingelstraße 14, 35647 Brandoberndorf
  • Unkostenbeitrag: pro Person 20 Euro Kursgebühr
  • Teilnehmerzahl: max. 15 Teilnehmer

Weitere Einzelheiten werden zeitnah mitgeteilt.

Sie möchten an diesem Notfalltraining teilnehmen? Dann melden Sie sich so bald wie möglich über mein Kontaktformular an. Falls Sie vorab Fragen haben, rufen Sie mich einfach an.

2. April 2020

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Unfall - und jetzt?

Unfallauto

Für jeden eine Ausnahmesituation: Es kracht - Unfall! In Deutschland passiert statistisch gesehen alle paar Sekunden ein Unfall.

Nach einem Unfall heißt es Ruhe bewahren. Folgende Dinge sind zu tun:

  1. Unfallstelle absichern:
    Warnweste anziehen und Warndreieck aufstellen (mind. 100 m hinter der Unfallstelle, auf Autobahnen mind. 150 m).
    Sicherheitshalber sollte man auf der Autobahn hinter der Leitplanke gehen.
  2. Ggf. Rettungsdienst, Tel. 112, verständigen, wenn es Verletzte gibt.
  3. Polizei rufen, wenn es Verletzte gibt, bei hohem Sachschaden, Uneinigkeit mit dem Unfallgegner, bei Unfallflucht und wenn der Unfallgegner keine Versicherungsdaten vorlegen kann. Außerdem, wenn dies bei Firmen- oder Mietwagen vertraglich vorgeschrieben ist. Bei Bagatellschäden ist die Polizei nicht verpflichtet, zum Unfallort zu kommen.
  4. Beweissicherung 1: Fotos und ggf. Skizzen vom Unfallort erstellen
  5. bei Bagatellschäden Unfallstelle danach umgehend räumen
  6. Beweissicherung 2: Zeugenanschriften notieren, Kontakt- und Versicherungsdaten mit Unfallgegner austauschen, Unfallbericht ausfüllen, ggf. Kfz-Sachverständigen mit der Schadensfeststellung beauftragen
  7. Geben Sie aus versicherungsrechtlichen Gründen auf keinen Fall ein Schuldanerkenntnis ab.
  8. Benachrichtigen Sie Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung.
  9. Bei gesundheitlichen Beschwerden infolge des Unfalls lassen Sie diese möglichst bald von einem Arzt dokumentieren.
  10. Ist der Unfall fremdverschuldet, beauftragen Sie einen Rechtsanwalt mit der Geltendmachung Ihrer Schadenersatz- und ggf. Schmerzensgeldansprüche und lassen Sie die Schadenshöhe von einem Kfz-Sachverständigen feststellen. Die Kosten des Rechtsanwalts und des Sachverständigen trägt bei Fremdverschulden die gegnerische Haftpflichtversicherung.
  11. Falls die Schuldfrage strittig ist, kann eine Verkehrsrechtsschutzversicherung die Kosten abdecken.

Ein Tipp des ADAC: Besuchen Sie zur Sicherheit regelmäßig Erste-Hilfe-Kurse.

Weitere Informationen finden Sie auch in der Rubrik "Wissenswertes" auf der Seite "Am Unfallort".

19. Februar 2020

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Teilkasko - Vollkasko - Dashcam?

Abschleppwagen mit Unfallauto

Die Entscheidung für den Kfz-Versicherungsumfang - nur Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko - hängt von mehreren Faktoren ab. Zum einen vom Sicherheitsbedürfnis des Fahrzeuginhabers, zum anderen natürlich vom Alter und Zustand des Fahrzeugs.

Bei Neufahrzeugen ist eine Vollkaskoversicherung in den ersten Jahren selbstverständlich. Bei älteren Gebrauchtwagen reicht normalerweise eine Haftpflichtversicherung, es sei denn, das Fahrzeug hat nach wie vor einen höheren Wert. Dann sollte eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen werden.

Diese bietet folgende zusätzliche Absicherungen:

  • Schäden durch Hagel / Sturm
  • Schäden durch Wildunfall oder Marderbiss
  • Schäden durch Verlust durch Diebstahl und Brand
  • Schäden durch Naturereignisse wie Erdbeben, Lawinen etc.

Die Vollkaskoversicherung als Komplettschutz deckt alle Leistungen der Teilkaskoversicherung ab und darüber hinaus Schäden, die durch Vandalismus entstanden sind, Schäden am eigenen Fahrzeug, die selbstverschuldet entstanden sind und den Ausgleich des Wertverlusts nach einem Unfall.

Die Kosten der Teilkasko- und der Vollkaskoversicherung können durch individuelle Vereinbarungen deutlich reduziert werden. So z.B. durch die Höhe der Selbstbeteiligung, die Fahrleistung pro Jahr, Begrenzung der Anzahl der Fahrer, unfallfreies Fahren und weitere Vereinbarungen.

Zweitfahrzeuge werden von vielen Versicherungen günstiger eingestuft, als das Hauptfahrzeug. Bedingung hierfür ist, dass der Zweitwagen auf den Versicherungsnehmer, dessen Ehe- oder Lebenspartner zugelassen wird. Interessant z.B. für Fahranfänger, die so von der niedriger angesetzten Schadensfreiheitsklasse profitieren.

Ganz neu ist bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften ein Nachlass bei der Kfz-Versicherung, wenn eine Dashcam im Fahrzeug installiert ist. Teilweise gibt es sogar Rabatt beim Kauf einer vorgegebenen Dashcam bei bestimmten Händlern.

Eine Dashcam ist eine kleine Kamera an der Windschutzscheibe, deren Aufnahmen zur Aufklärung von Unfällen beitragen können.

Ein Nachlass beim Versicherungsbeitrag wird inzwischen von verschiedenen Gesellschaften gewährt, da man davon ausgeht, dass eine solche Kamera im Fahrzeug zur Risikovermeidung durch bewussteres Fahren und zur schnellen Klärung von Unfallhergängen beiträgt.

Der Hintergrund: Inzwischen sind Aufnahmen von Dashcams in Deutschland beschränkt zugelassen und als Beweismittel vor Gericht zulässig, wenn damit der Unfallhergang und die Schuldfrage geklärt werden können.

Sehr wichtig ist hier die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen: Dauerhafte Aufzeichnungen und das grundlose Filmen anderer Verkehrsteilnehmer mittels Dashcam sind verboten. Daher muss die Dashcam im Fahrzeug per Loop-Recording aufzeichnen. Das bedeutet, dass die Aufzeichnungen kontinuierlich überschrieben werden und nur im Fall eines Unfalls mithilfe eines Sensors oder durch Betätigung eines Knopfes die Aufzeichnung gespeichert wird.

02. Dezember 2019

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Teilnahme am Fortbildungsseminar Befundung, Bewertung und Kostenplanung am Oldtimer

Zertifikat für Teilnahme am TAK-Seminar 'Befundung, Bewertung und Kostenplanung Oldtimer'

Am 4. November 2019 habe ich in Frankfurt am Main am Fortbildungsseminar "Befundung, Bewertung und Kostenplanung am Oldtimer" teilgenommen. Das Zertifikat mit Schulungsinhalten finden Sie auf meiner Seite "Fortbildungen" in der Rubrik "Dienstleistungen".

2. Dezember 2019







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10 Jahre Kfz-Sachverständigenbüro Rainer Schmitt

Die neue Garage mit geschlossenem Tor

In diesem Jahr feiert das Kfz-Sachverständigenbüro Rainer Schmitt sein 10-jähriges Bestehen.
Zu diesem Anlass gab es am 07.09.2019 auf dem Anwesen des Büros eine Feierlichkeit.

Nach 10 Jahren wurde es Zeit für eine Erweiterung. Daher wurde in diesem Jahr am Standort in Brandoberndorf die bestehende Garage vergrößert und ausgebaut.
Die Rohbaumaßnahmen wurden bereits fertig gestellt. Der letzte Feinschliff, Malerarbeiten und Boden im Innenraum sowie Verputzarbeiten außen werden witterungsbedingt im Frühjahr 2020 fertig gestellt.

Die neue Garage innen, noch im Rohbau

Es besteht nun die Möglichkeit, Kundenfahrzeuge vor Ort sowohl im Bereich Schaden- als auch im Wertgutachten zu besichtigen und Bilder zu fertigen. Dies kann jetzt unabhängig von den Tageslicht- und Witterungsverhältnissen geschehen.

Im nächsten Jahr wird der Ausbau der Garage kontinuierlich fortgesetzt.

Auf diesem Wege bedanke ich mich bei meinen Kunden, Geschäftspartnern, Freunden und Bekannten für die hilfreiche Unterstützung, das entgegengebrachte Vertrauen und die gute Zusammenarbeit.

Mit besten Grüßen aus Brandoberndorf
Rainer Schmitt
Kfz-Meister und Kfz-Sachverständiger für Schäden an Kraftfahrzeugen und Wertermittlung

Anfang Rohbau Dachkonstruktion Garage Rohbau mit Dach

13. November 2019

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Kfz-Versicherung ab dem kommenden Jahr wechseln?

Autos im Herbst - KFZ-Versicherung wechseln?

Zum Jahresende sind die meisten Kfz-Versicherungsverträge kündbar und viele Autofahrer denken jetzt im Herbst über einen Wechsel nach, um Geld zu sparen. Wenn das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr entspricht, muss die Kündigung bei der bisherigen Versicherung nachweislich bis zum 30. November dort vorliegen.

Später können Sie nur noch kündigen, wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, ein Versicherungsfall eingetreten ist (außerordentliches Kündigungsrecht für beide Seiten) oder wenn Ihre Versicherung die Beiträge angehoben hat, ohne die Leistungen zu erweitern.

Wichtig vor der Kündigung ist, dass man bereits die Zusage einer anderen Versicherung hat. Denn Versicherungen können z.B. eine Kaskoversicherung ablehnen oder eine Haftpflichtversicherung nur mit der Mindestversicherungssumme gemäß Gesetz (1,12 Millionen Euro für Sachschäden) anbieten. Sie gehen also ein Risiko ein, schlechter als vorher versichert zu sein, wenn Sie noch keinen neuen Anbieter haben.

Der Preis spielt natürlich eine große Rolle, aber die mit der Kfz-Versicherung verbundenen Leistungen sollten in jedem Fall auch verglichen werden. Sonst kann es im Schadensfall für Sie richtig teuer werden.
Manchmal hilft auch ein Anruf bei der eigenen Versicherung mit dem Hinweis, dass eine andere Versicherung günstiger ist, um den Beitrag zu reduzieren.

Folgende Aspekte bei den Versicherungsbedingungen sollten berücksichtigt werden:

  • Eine Haftpflichtversicherung, die nur 1,12 Mio Euro für Sachschäden absichert, ist nicht empfehlenswert. Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden sollte die Deckungssumme mindestens 100 Millionen Euro betragen.
  • Es gibt häufig Wildschäden. Daher sollten mit der Versicherung Schäden, die durch Kollisionen mit Tieren aller Art entstehen, abgedeckt sein.
  • Ebenso sollten Schäden und Folgeschäden durch Marderbiss durch die Versicherung abgedeckt sein.
  • Bei der Kaskoversicherung sollte das quotale Kürzungsrecht der Versicherung bei grob fahrlässiger Herbeiführung eines Schadens ausgeschlossen sein.

Bei Teil- und Vollkasko ist eine Selbstbeteiligung in jedem Fall empfehlenswert. 150 Euro bei der Teilkaskoversicherung, 300 oder 500 Euro bei der Vollkaskoversicherung sind die Regel. Da bei jedem Schadenfall ein außerordentliches Kündigungsrecht für beide Seiten entsteht, wird bei einer Eigenbeteiligung des Versicherungsnehmers die Versicherungsgesellschaft normalerweise den Vertrag nicht kündigen. Wenn die Versicherung den Vertrag kündigt, wird es im Anschluss schwierig, eine andere Versicherungsgesellschaft zu finden, die Sie versichert.

06. November 2019

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Teilnahme am Fortbildungsseminar HYMER - Caravan und Reisemobile

Zertifikat für Teilnahme am Seminar 'HYMER - Caravan und Reisemobile, Aufbau und Unfallinstandsetzung'

Am 14. und 15. Oktober 2019 habe ich am Fortbildungsseminar "HYMER - Caravan und Reisemobile", Aufbau und Unfallinstandsetzung von HYMER-Fahrzeugen, teilgenommen. Das Zertifikat mit Schulungsinhalten finden Sie auf meiner Seite "Fortbildungen" in der Rubrik "Dienstleistungen".

23. Oktober 2019







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10 Jahre KFZ-Sachverständigenbüro Rainer Schmitt

Schild Sachverständigenbüro Rainer Schmitt

Am 1. September 2019 besteht mein Sachverständigenbüro 10 Jahre!
Herzlichen Dank an meine Kunden für ihr Vertrauen!

Ich freue mich auf die nächsten 10 Jahre.





22. August 2019

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Feedback zum DRK-Notfalltraining am 10. Mai 2019

Das erste DRK-Notfalltraining in meinem Büro ist bei den Teilnehmern sehr gut angekommen.
Nachfolgend 2 Rückmeldungen dazu:

...Das Notfalltraining ist eine richtig gute Idee und ein tolles Angebot. Ich habe in kurzer Zeit wesentliche Grundlagen des Verhaltens am Unfallort und der ersten Hilfe wieder in Erinnerung gerufen bekommen. Einiges hat sich in den vielen Jahren, seit ich den Führerschein gemacht habe, geändert und ist - ungewöhnlich in diesem Land - für den Ersthelfer einfacher geworden. Ich werde dieses Angebot nicht zum letzten Mal genutzt haben, weil mir aufgefrischte Kenntnisse helfen, im Notfall zu helfen. Das Notfalltraining ist gut genutzte Zeit! Deshalb auch an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an Herrn Schmitt.
Freundliche Grüße
L. Maiworm
Grävenwiesbach

über das Kontaktformular erhalten am 11. Mai 2019

Hallo Rainer,
die Veranstaltung gestern war sehr hilfreich...
Gruß E. Reuter
Waldsolms

über das Kontaktformular erhalten am 11. Mai 2019

13. Mai 2019

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DRK-Notfalltraining in Brandoberndorf am 10. Mai 2019

Logo DRK - Deutsches Rotes Kreuz

Man liest immer wieder von unterlassener Hilfeleistung und denkt, "eigentlich" müsste man ja mal einen Auffrischungs-Erste-Hilfe-Kurs absolvieren.
Denn: Wer nicht hilft, macht sich strafbar!
Wie war das noch bei einem verunglückten Motorradfahrer? Muss der Helm abgenommen werden oder nicht? Wenn ja, wie?
Und an die stabile Seitenlage erinnert sich vermutlich fast jeder, aber wie genau stellt man die her? Vergessen?

Zur Auffrischung des irgendwann Gelernten und Beantwortung dieser und anderer Fragen biete ich in Kooperation mit dem DRK Wetzlar am Freitag, dem 10. Mai 2019, ein Notfalltraining in meinem Büro in Brandoberndorf an.

Die Daten im Überblick:

  • Der Kurs dauert 3 Stunden: von 17:00 bis 20:00 Uhr
  • Kursort: Zingelstraße 14, 35647 Brandoberndorf
  • Kosten: pro Person 15 Euro Kursgebühr
  • Teilnehmerzahl: max. 10 Teilnehmer

Spezielle Inhalte des Trainings werden sein:

  • Verkehrsunfälle
  • Helmabnahme
  • Bewusstlosigkeit
  • Herz-Lungen-Wiederbelebung
  • Beantwortung offener Fragen

Sie möchten an diesem Notfalltraining teilnehmen? Dann melden Sie sich so bald wie möglich über mein Kontaktformular an. Falls Sie vorab Fragen haben, rufen Sie mich einfach an.

16. April 2019

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Teilnahme am Fortbildungsseminar "MAHLE Schadensvermeidung - motorisches Umfeld"

Zertifikat für Teilnahme am Seminar 'Professionelle Unfallschadenabwicklung'

Im März 2019 habe ich am Fortbildungsseminar "MAHLE Schadensvermeidung - motorisches Umfeld" teilgenommen. Das Zertifikat mit Schulungsinhalten finden Sie auf meiner Seite "Fortbildungen" in der Rubrik "Dienstleistungen".

01. April 2019





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Teilnahme an 2 Fortbildungsseminaren

Zertifikat für Teilnahme am Seminar 'Professionelle Unfallschadenabwicklung'

Im November 2018 habe ich an 2 Fortbildungsseminaren teilgenommen. Zertifikat und Schulungsurkunde finden Sie auf meiner Seite "Fortbildungen" in der Rubrik "Dienstleistungen".

05. Dezember 2018






7. Dreihäuser Old- und Youngtimer-Festival

Oldtimer-Traktor neben Youngtimer-Traktor

Vom 10.08. bis 12.08.2018 fand in Dreihausen das 7. Dreihäuser Old- und Youngtimer-Festival statt. Es war eine schöne Sammlung historischer Fahrzeuge auf dem Platz zu sehen. Ein paar Eindrücke davon finden Sie z.B. auf meiner Facebookseite.

06. September 2018





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Plötzliche Probleme mit dem Auto - richtig reagieren!

Cockpit Auto

Bei jedem Auto, auch bei neuen Fahrzeugen, kann es plötzlich zu Problemen kommen. Dann ist es sehr, sehr wichtig, richtig zu reagieren, um ggf. größere Schäden zu vermeiden. Nachfolgend finden Sie ein paar Tipps dazu:

Reifen platzt

Vermeiden Sie heftige Lenkbewegungen und versuchen Sie, das Fahrzeug gerade zu halten. Vorsichtig bremsen und ggf. gegenlenken, wenn das Fahrzeug im Heck auszubrechen droht. Sobald das Fahrzeug steht, sollten Sie die Warnblinkanlage einschalten.
Reifenplatzer lassen sich natürlich nicht komplett ausschließen. Aber eine regelmäßige Kontrolle des Luftdrucks der Reifen und ggf. Anpassung ist in jedem Fall wichtig.

Motorstillstand

Wenn der Motor plötzlich ausfällt, fällt auch die Servounterstützung von Lenkung und Bremen aus. Beides funktioniert aber nach wie vor, nur mit deutlich größerem Kraftaufwand. Also nicht in Panik verfallen, wenn die Bremse sich blockiert anfühlt, sondern stärker bremsen, bis das Fahrzeug steht.

Auto beschleunigt ungewollt

Das kommt zwar selten vor, ist aber sehr beunruhigend und gefährlich. Wenn Ihr Auto plötzlich unbeabsichtigt beschleunigt, drücken Sie bei einem Schaltwagen schnellstens das Kupplungspedal durch. Bei einem Wagen mit Automatikgetriebe stellen Sie den Wahlhebel auf Leerlauf (N). Bremsen Sie schnell und kräftig.

Anhänger schlingert

Bei zu hoher Geschwindigkeit oder starkem Seitenwind können Anhänger gefährlich schlingern. Reduzieren Sie die Geschwindigkeit und lenken Sie vorsichtig gegen.

Fahrzeug brennt / qualmt

Wenn es plötzlich qualmt oder brennt, halten Sie so bald wie möglich an und verlassen das Fahrzeug (alle Personen!). Rauch, der aus dem Motorraum aufsteigt, kann zwar eine harmlose Ursache haben, aber die Rauchgase können sehr giftig sein. Setzen Sie anschließend umgehend einen Notruf ab.

Fahrer wird handlungsunfähig

Treten beim Fahrer während der Fahrt gesundheitliche Probleme wie starke Übelkeit oder Schwindel auf, sollte das Fahrzeug so schnell wie möglich angehalten werden. Kann der Fahrer dies nicht mehr selbst tun, muss der Beifahrer eingreifen und versuchen, das Fahrzeug zum Stehen zu bringen und dabei vor allem die Lenkung zu übernehmen, um eine Kollision zu vermeiden. Zum Anhalten des Fahrzeuges sollte der Schalthebel oder Automatikwählhebel, wenn möglich, in den Leerlauf gebracht werden. Die Handbremse zu ziehen, bremst ebenfalls, wenn auch nur mit wenig Bremskraft.

Fahrzeug rutscht Richtung Gewässer

Falls das Fahrzeug ins Schleudern oder Rutschen gerät und so auf ein Gewässer zusteuert, sollten Fahrer und Beifahrer schnellstmöglich die Türen öffnen, da durch den Druck unter Wasser die Türen nicht mehr geöffnet werden können.

Sollten Sie Fragen zu diesem oder einem anderen Thema rund ums Kraftfahrzeug haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung! Per Telefon - 06085 / 5210047 oder 0172 / 9468744 - oder auch über mein Kontakformular.

3. September 2018

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"Golden Oldies" in Wettenberg

Oldtimer Buick

Vom 27.07.bis 29.07.2018 fand in Wettenberg wieder das alljährliche "Golden Oldies"-Wochenende statt. Es gab gute Musik, viele tolle alte Fahrzeuge auf zwei und vier Rädern. Ein paar Eindrücke davon finden Sie z.B. auf meiner Facebookseite.

30. Juli 2018





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Gefahr durch Handy am Steuer!

Handy auf dem Beifahrersitz

Jeder weiß, dass es verboten und gefährlich ist und trotzdem sieht man häufig Autofahrer mit Handy am Ohr. Laut einer Forsa-Umfrage hantieren über 50% der Autofahrer gelegentlich während der Fahrt am Handy / Smartphone. Ist ja nur ein Augenblick, aber genau dieser Augenblick kann Leben kosten. Jeder zehnte Verkehrstote ist auf Ablenkung zurückzuführen. Schon bei Tempo 50 genügen 3 Sekunden Blick aufs Handy, um rund 42 Meter komplett im Blindflug zu fahren. Auf diesen 42 Metern kann viel passieren, worauf man ohne Handy rechtzeitig reagieren könnte. Ist man schneller unterwegs, verlängert sich diese Blindflugstrecke entsprechend. Unverantwortlich!

Gem. § 23 Straßenverkehrsordnung dürfen elektronische Geräte wie Handy, Smartphone oder Navi im Auto nur benutzt werden, wenn sie während der Fahrt (auch im Stau oder stehend vor einer roten Ampel) weder aufgenommen, noch gehalten werden und nur per Sprachsteuerung oder Vorlesefunktion (Navi) verwendet werden. Lediglich ein kurzer Blick ist erlaubt.

Inzwischen wurden die Strafen drastisch erhöht. 100 Euro Strafe und 1 Punkt in Flensburg sind fällig, wenn man am Steuer mit dem Handy oder Smartphone am Ohr erwischt wird. Wird dabei der Straßenverkehr gefährdet, sind 150 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot fällig. Bei Sachbeschädigungen erhöht sich die Geldstrafe noch einmal auf 200 Euro.
Die Straßenverkehrsordnung gilt auch für Fahrradfahrer! Diese riskieren 55 Euro Bußgeld.

Und wenn ein Unfall mit Handy am Ohr verursacht wird, kann die Kaskoversicherung aufgrund grober Fahrlässigkeit die Leistungen kürzen.

Also in jedem Fall zur eigenen Sicherheit und zur Sicherheit aller anderen Verkehrsteilnehmer nur mit Freisprecheinrichtung im Auto telefonieren oder parken, eine kurze Pause machen und bei ausgeschaltetem Motor telefonieren, lesen oder schreiben.

Sollten Sie Fragen zu diesem oder einem anderen Thema rund ums Kraftfahrzeug haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung! Per Telefon - 06085 / 5210047 oder 0172 / 9468744 - oder auch über mein Kontakformular.

2. Juli 2018

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Auto verkaufen? Sauber und glänzend bringt mehr Erlös!

Auto gründlich waschen und reinigen - mehr Erlös beim Verkauf

Wer sein Auto verkaufen möchte, kann einen deutlich höheren Preis erzielen, wenn das Fahrzeug gründlich gereinigt wurde und der Lack schön glänzt. Denn die Optik ist ein wichtiges Kaufkriterium und kommt gleich nach Zuverlässigkeit und Anschaffungspreis. 300 bis 1000 Euro mehr können hier lt. einer Aussage des Bundesverbandes der Fahrzeugaufbereiter erzielt werden.

Professionell bringen Autoaufbereiter das Fahrzeug mit Innenreinigung, Außenreinigung und Lackaufbereitung auf Hochglanz. Adressen von Autoaufbereitern finden Sie im Internet, z.B. auf www.bfa-net.de oder auch einfach per Suche nach "Autoaufbereiter" in Ihrer Stadt oder Umgebung.

Natürlich können Sie auch selbst Ihr Fahrzeug vor dem Verkauf auf Vordermann bringen. Nachfolgend ein paar wichtige Punkte, die Sie beachten sollten:

  • Vor- und Felgenreiniger aufsprühen, dann den groben Schmutz mit dem Hochdruckreiniger entfernen
  • Anschließend eine schonende Handwäsche mit weichem Schwamm und Autoshampoo; dabei sollten auch die Türkanten, Schweller und die Motorinnenhaube gereinigt werden.
  • Eine Motorwäsche sollte, wenn erforderlich, nur vom Fachmann / in der Werkstatt durchgeführt werden, da sonst Schäden in der Elektronik drohen.
  • Pflegemittelreste werden mit dem Dampfstrahler entfernt und dann das Auto am besten mit einem speziellen Autoleder getrocknet.
  • Kleinere Schrammen können ggf. auspoliert werden. Bei größeren Schrammen und Beulen sind Smart Repair und Beulendoktor empfehlenswert und preiswert.
  • Autopolitur sollte nur dünn aufgetragen werden (Kunststoffteile aussparen) und es sollte mit einem weichen Tuch nachpoliert werden. Ecken und Kanten nicht vergessen.
  • Sind die Scheinwerfer trüb, sollten diese mit einer speziellen Scheinwerferpolitur bearbeitet werden.
  • Innenreinigung: gründlich aussaugen (Kofferraum nicht vergessen) und anschließend mit einem feuchten Autoleder von oben nach unten reinigen. Polster und Teppich ggf. mit einem speziellen Reinigungsmittel. Cockpitreiniger für Kunststoffteile erzeugt meist nur am Anfang eine schöne Optik. Später wirkt das Cockpit speckig und zieht Schmutz und Staub an. Besser wird auch hier zur Reinigung ein feuchtes Autoleder verwendet.

Sollten Sie Fragen zu diesem oder einem anderen Thema rund ums Kraftfahrzeug haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung! Per Telefon - 06085 / 5210047 oder 0172 / 9468744 - oder auch über mein Kontakformular.

4. Juni 2018

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Frühjahrs-Fitness-Check für Ihr Fahrzeug

Wasser allein genügt nicht

Nach dem Winter stehen nicht nur Waschen und Reifenwechsel auf dem Programm. Es gibt noch ein paar Punkte, die erledigt werden sollten:

  • Alles, was nur im Winter benötigt wird, sollte ausgeräumt und in Garage oder Keller gelagert werden. Z. B. Schneeketten, Scheibenenteiser, Sandsack etc. Das spart Gewicht, Platz und Benzinkosten.
  • Falls sich Feuchtigkeit im Inneren des Fahrzeugs befindet, sollten alle Fußmatten herausgenommen und getrocknet werden. Der Teppichboden, auch im Kofferraum, kann mit Zeitungspapier oder Entfeuchter aus dem Baumarkt trockengelegt werden.
  • Das Fahrzeug sollte gründlich von den Rückständen des Winters (Split, Salz) gereinigt werden. Auch Laub, das sich evtl. in Lüftungsschlitzen im Motor- und Kofferraum befindet, sollte entfernt werden. Eine gründliche Fahrzeugwäsche einschl. Unterbodenwäsche, Felgen- und Radkästenreinigung und anschließender Wachs-Konservierung ist eigentlich selbstverständlich. Im Anschluss an die Grundreinigung empfiehlt sich eine Lackreinigung und anschließende Politur.
  • Eine Motorwäsche sollte, wenn erforderlich, nur vom Fachmann / in der Werkstatt durchgeführt werden, da sonst Schäden in der Elektronik drohen.
  • Scheiben und Scheibenwischer sollten ebenfalls nicht vergessen werden. Scheibenreinigung von innen und außen mit Glasreiniger und Microfasertuch, Wischerblätter sollten ggf. ausgetauscht werden.
  • Nach der Reinigung werden kleinere Schäden deutlich sichtbar. Diese sollten, um Rost vorzubeugen, behoben werden: mit Politur, Lackstift oder Smart Repair. Für den Check des Unterbodens und Reparaturen hier sollte eine Werkstatt aufgesucht werden.
  • Sehr wichtig ist der Technik-Check des Fahrzeugs. Diesen kann am besten ein Kfz-Meisterbetrieb durchführen. Geprüft werden sollten Bremsen, Beleuchtung, Reifen, Abgasanlage und Batterie.
  • Vor dem Reifenwechsel werden Profiltiefe und Alter der Reifen geprüft. Auch sichtbare Beschädigungen sollten geprüft werden. Ggf. ist ein Neukauf erforderlich. Nach dem Reifenwechsel ist die Kontrolle und Einstellung des richtigen Luftdrucks sehr wichtig. Falls Ihr Fahrzeug ein Reifendruckkontrollsystem hat, sollten die Reifen von einem Fachbetrieb ausgewuchtet und montiert werden.

Sollten Sie Fragen hierzu oder zu einem anderen Thema rund ums Kraftfahrzeug haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung! Per Telefon - 06085 / 5210047 oder 0172 / 9468744 - oder auch über mein Kontakformular.

3. Mai 2018

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Fortbildung: Standox Lackier-Sonderseminar

Vom 19. - 20.02.2018 habe ich an einem Sonderseminar für Sachverständige bei dem Lackhersteller Standox in Wuppertal teilgenommen. Thema war Lackierung in Theorie und Praxis.

Weitere Fortbildungen, an denen ich teilgenommen habe, finden Sie auf meiner Seite "Fortbildungen" in der Rubrik "Dienstleistungen".

01. März 2018

 
Lackier-Sonderseminar; anklicken zum Vergrößern Lackier-Sonderseminar; anklicken zum Vergrößern Lackier-Sonderseminar; anklicken zum Vergrößern Lackier-Sonderseminar; anklicken zum Vergrößern Teilnahmebescheinigung Lackier-Sonderseminar
 

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KFZ-Sachverständigen einschalten

Autounfall - Schadengutachten von selbst ausgewähltem Sachverständigen erstellen lassen

Das Honorar des Sachverständigen und des Rechtsanwaltes zahlt in der Regel der Schadenverursacher.

Nach einem unverschuldeten Unfall wissen die meisten nicht, was zu tun ist.
Geht es nach dem Versicherer des Verursachers, würde er die Unfallfeststellung gerne selbst bestimmen. Dieses Recht steht ihm aber nicht zu.
Einzig der Geschädigte hat das Recht zu bestimmen, wer für ihn ein Schadengutachten erstellt, wer ihn in rechtlichen Fragen vertritt und wer sein Fahrzeug repariert. Die Beauftragung eines Sachverständigen ist unbedingt ratsam, da sich sehr häufig auch anfänglich kleine Schäden durchaus zu einem gravierenden Schaden entwickeln. Diese werden durch den Sachverständigen ermittelt und können einem Schadengutachten auch jederzeit nachgetragen werden, sollten die Schäden erst bei der Reparatur erkennbar sein. Das geht bei einem Kostenvoranschlag nicht.

Ein Schadengutachten dient der Feststellung der Reparaturkostenhöhe, der Bestimmung einer anfallenden Wertminderung, der Feststellung der Reparaturzeit für die Nutzungsausfallentschädigung und unter Umständen als Beweismittel für eine Unfallrekonstruktion bei strittiger Schuldfrage.
Auch die häufig gestellte Frage, wer die Kosten des Sachverständigen übernimmt, ist klar geregelt. Er entscheidet anhand der Schadenhöhe, ob ein Bagatellschaden ( in der Regel unter 750 Euro netto ) vorliegt und ein Kurzgutachten zur Schadenfeststellung ausreichend ist, oder ein vollwertiges Schadengutachten erstellt werden muss.

Mittlerweile scheint unter den Versicherern eine neue Sportart im Umlauf zu sein.
Es werden sowohl Schadenkosten, als auch Reparaturrechnungen wie auch Sachverständigenrechnungen ohne Angaben von Gründen oder mit fadenscheinigen Gründen, willkürlich gekürzt. Auch in solchen Fällen hilft der Sachverständige mittels Stellungnahmen.
Hier ist der Rechtsanwalt aber viel wichtiger. Er unterstützt den Geschädigten bei der Durchsetzung seiner Ansprüche gegenüber dem Schadenverursacher bzw. dessen Versicherung. Hier ist eine Beauftragung von der ersten Minute an unbedingt empfehlenswert.

Die Kürzungswillkür der Versicherer dient hauptsächlich der Verunsicherung des Geschädigten, damit dieser darauf verzichtet, einen Sachverständigen und einen Rechtsanwalt einzuschalten. Dem sollte unbedingt entgegengetreten werden. Lassen Sie sich nicht verunsichern!

Zusammenfassend ist wichtig:

  • Die Beauftragung eines selbstgewählten Sachverständigen Ihres Vertrauens.
    Der Versicherer ist nicht berechtigt, einen Sachverständigen im Haftpflichtfall abzulehnen.
  • Versicherungseigene Kostenvoranschläge oder Schadengutachten nicht akzeptieren.
    Hier werden meistens unfallbedingte Ersatzansprüche (Wertminderung, etc) vorenthalten
  • Die Beauftragung eines fachlich kompetenten Rechtsanwaltes mit Schwerpunkt Verkehrsrecht, zur Geltendmachung all Ihrer Ansprüche.

Sollten Sie Fragen hierzu oder zu einem anderen Thema rund ums Kraftfahrzeug haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung! Per Telefon - 06085 / 5210047 oder 0172 / 9468744 - oder auch über mein Kontakformular.

31. Januar 2018

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Fortbildung: Begutachtung von Brandschäden

Vom 9. - 10.11.2017 habe ich an einer Fortbildungsveranstaltung der TÜV Nord Akademie zum Thema "Begutachtung von Brandschäden" teilgenommen. Es ging um das Thema Ermittlung von Brandschadenursachen und im praktischen Teil um das Thema, wie lange ein PKW braucht, um in Brand zu geraten. Es sei soviel gesagt: Es dauert sehr lange bis ein PKW brennt, wenn keine Brandbeschleuniger im Einsatz sind.



Weitere Fortbildungen, an denen ich teilgenommen habe, finden Sie auf meiner Seite "Fortbildungen" in der Rubrik "Dienstleistungen".

15. November 2017

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AvD: Fahrerflucht kostet Versicherungsschutz

Autounfall - Wenn es gescheppert hat, unbedingt bis zur Klärung warten und relevante Daten austauschen; Foto: ADAC/dpp-AutoReporter

Fälle von Fahrerflucht sind nach den erfassten Zahlen sowie Schätzungen leider ein alltägliches Phänomen. Schon bei reinen Sachschäden ist das mehr als ein Ärgernis. Tragisch wird es, wenn es Verletzte und Tote gibt. Der AvD erläutert die Zusammenhänge.

Die amtlich ‚Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort‘ genannte Tat (§ 142 Strafgesetzbuch) bestraft das Entfernen von einem Unfallort, ohne dass Personalien, Fahrzeugdaten sowie Beteiligung am Unfallhergang festgestellt werden konnten. Wenn jemand unbedeutende Sachschäden im ruhenden Verkehr (z.B. einen Parkrempler) verursacht und sich danach binnen 24 Stunden bei der Polizei meldet, kann von Strafe abgesehen werden. Aber Vorsicht: Die gesetzliche Ausnahme der Nachmeldung greift nur dann, wenn zwischenzeitlich kein anderer den Schaden der Polizei gemeldet hat. Zudem kann man vor Ort kaum abschätzen, ob ein Bagatellschaden vorliegt.

Gibt es einen feststellbaren Fremdschaden, hilft der Einwand, es handele sich um eine Bagatelle, nicht weiter. Jeder Kratzer oder jede Beule, mit Beseitigungskosten von mehr als 50 Euro - also praktisch Alles - ist nach der Rechtsprechung relevant für die Einordnung als Fahrerflucht. Neben der immer zu erwartenden Geldstrafe droht bei Sachschäden oberhalb von 1500 Euro, erst recht bei Verursachung von Personenschäden, ein Fahrerlaubnisentzug. Diese mit zwei Punkten bewertete Tat bleibt zehn Jahre in Flensburg eingetragen.

Der AvD rät, die Wartepflicht zu beachten und alle relevanten Daten auszutauschen. Unfallstelle grundsätzlich nur dann verlassen, wenn die Schadensregulierung geklärt ist. Der Zeitraum des Wartens hängt nach den Gerichten vom Ausmaß der Unfallschäden ebenso ab, wie von Ort und Zeit des Unfalls oder auch den Witterungsverhältnissen. Auch wenn man sich unschuldig an dem Unfall fühlt, ist das kein Grund wegzufahren. Jeder hat mittlerweile ein Mobiltelefon. Darüber im Zweifel die Polizei unter der Notrufnummer 110 kostenfrei rufen - funktioniert übrigens auch bei leerer Prepaidkarte.

Etwas anderes ist, die Unfallstelle für den fließenden Verkehr bei geringfügigen Schäden nach Absprache mit dem Unfallgegner freizumachen; etwa bei einem abgeknickten Außenspiegel, einer leichten Delle oder einem Kratzer ist -- an den Rand fahren sinnvoll. Vorher Fotos zur Beweissicherung machen oder den Stand der Fahrzeuge auf der Fahrbahn anzeichnen.

Durch eine Fahrerflucht gerät auch der Versicherungsschutz in Gefahr. Das Verlassen der Unfallstelle, ohne Feststellungen ermöglicht zu haben, gilt nach den Versicherungsbedingungen als Verletzung von Vertragspflichten. Es droht der Regress durch den eigenen Haftpflichtversicherer. Beträge bis zu einer Höhe von 5000 Euro können vom Halter oder Fahrer gefordert werden, wenn Schäden anderer Beteiligter vom Versicherer beglichen wurden. Auch die Vollkasko-Versicherung muss bei Fahrerflucht nicht zahlen.

Der Versicherungsnehmer ist gut beraten, seine Kfz-Versicherung binnen einer Woche über den Schadensfall zu informieren. Wird eine Person bei einem Unfall tödlich verletzt, muss das sogar innerhalb von 48 Stunden an den Versicherer gemeldet werden.

Kleinere Sachschäden, also sogenannte Bagatellschäden, können bis zum Jahresende noch nachgemeldet werden. In diesen Fällen kann eine Rückstufung des Haftpflichtvertrages durch Rückzahlung der Schadensbeträge an den Versicherer vermieden werden.

mit freundlicher Genehmigung von:
Herrn Prof. Dr. h.c. (EC) Hans-Ulrich Wiersch
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07. Juni 2017

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Autobahnstau: Rettungsgasse ist Pflicht!

Verkehrsregeln gelten auch im Stau und bei Sperrungen.


Rettungsgasse; Foto: ADAC/dpp-AutoReporter

Autofahrer, die im Stau stehen, sollten die wichtigsten Verkehrsregeln kennen und beachten. Es drohen sonst Bußgelder und Punkte. Der ADAC hat die wichtigsten Tipps zusammengestellt.

Eine Rettungsgasse zu bilden, hat im Stau Priorität. Autofahrer dürfen diese Gasse nicht schließen, indem sie beispielsweise einem Rettungsfahrzeug hinterherfahren. Es könnten noch weitere Fahrzeuge folgen. Bei Verstößen droht ein Verwarnungsgeld von 20 Euro.

Die Fahrbahn darf im Stau grundsätzlich nicht betreten werden. Der Gesetzgeber sieht weder ein "menschliches Bedürfnis" noch das Wickeln eines Kindes als anerkannten Notfall an. In solchen Fällen muss bis zum nächsten Park- oder Rastplatz weitergefahren werden. Das Betreten ist nur erlaubt, um einen Unfall abzusichern. Wer sich nicht daran hält, muss 10 Euro Verwarnungsgeld zahlen.

Auch das Halten auf dem Standstreifen der Autobahn ist verboten. Wer dagegen verstößt, muss 30 Euro Verwarnungsgeld zahlen. Beim Parken wird es noch teurer: 70 Euro Bußgeld und ein Punkt.

Das Telefonieren ohne Freisprechanlage ist auch im Stau strikt verboten, es sei denn der Motor ist ausgeschaltet. Hier drohen ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt.

Der Seitenstreifen ist nicht dazu da, um schneller zum Rastplatz oder zur Autobahnausfahrt zu gelangen. Wer ihn dennoch benutzt, riskiert 75 Euro Bußgeld und einen Punkt.

Rückwärtsfahren oder gar wenden ist auch im Stau tabu, es sei denn, die Polizei fordert dazu auf. Sonst drohen eine Geldbuße bis zu 200 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.

Rechts zu überholen ist nur dann erlaubt, wenn der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen steht oder mit weniger als 60 km/h unterwegs ist. Bei stehendem Verkehr auf dem linken Fahrstreifen darf auf dem rechten Fahrstreifen mit einer Geschwindigkeit von höchstens 20 km/h gefahren werden. Ist der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen langsam in Bewegung, darf die Differenzgeschwindigkeit nur 20 km/h betragen, höchstens also 80 km/h. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Geldbuße von 100 Euro sowie einen Punkt in Flensburg.

mit freundlicher Genehmigung von:
Herrn Prof. Dr. h.c. (EC) Hans-Ulrich Wiersch
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26. April 2017

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Motorradsaison 2017 - Tipps zum Saisonstart

Motorrad

Für viele Motorradfahrer beginnt am 01.03.2017 wieder die lange ersehnte Motorradsaison. Alle warten im Frühjahr sehnsüchtig auf die ersten Sonnenstrahlen und trockenen Wochenenden, um wieder die Sonne und den Wind auf dem Motorrad zu genießen.

Ich bin selbst leidenschaftlicher Motorradfahrer, möchte aber an dieser Stelle trotzdem zur Vorsicht raten. Beginnen wir mit der eigenen körperlichen Verfassung: Jeder Motorradfahrer weiß, wie anstrengend Motorradfahren ist. Darum sollte man auf jeden Fall körperlich absolut fit sein, bevor man aufs Motorrad steigt. Die körperliche und geistige Fitness sind ein wichtiger Faktor für eine unfallfreie Saison. Jeder sollte immer und überall mit der Nachlässigkeit der Autofahrer rechnen. Am Beginn einer jeden Saison ist die Aufmerksamkeit für die Motorradfahrer noch nicht so stark ausgeprägt.

Zur Technik der Fahrzeuge sei folgendes gesagt:

  • Überprüfen Sie Ihr Fahrzeug vor der ersten Ausfahrt sehr gründlich!
  • Sind alle Schläuche in Ordnung und dicht?
  • Funktionieren alle Schalter und Hebel einwandfrei?
  • Prüfen Sie Ihre Beleuchtung und Signaleinrichtung auf Funktion.
  • Ist der Antrieb (Kette, Zahnriemen etc.) in einwandfreiem Zustand?
  • Ist im Motor der Ölstand in zwischen „Min. und Max Markierung“?
  • Sind an den Fahrwerksteilen (Gabel, Federbein und Schwinge) alle Dichtungen in Ordnung und funktioniert das Fahrwerk ordentlich?
  • Stimmt der Flüssigkeitsstand in der Bremsanlage und sind Bremsscheiben und Beläge noch in Ordnung?
  • Dann werfen Sie noch einen kritischen Blick auf Ihre Bereifung (Ihre Lebensversicherung), ob auch diese keine Rissbildung aufweist oder sonst beschädigt ist.
  • Denken Sie auch daran, Ihre Batterie auf Flüssigkeitsstand und volle Ladung zu kontrollieren.

Wenn Ihr Fahrzeug in allen Punkten einwandfrei in Ordnung ist, steht dem Saisonstart Ihres Motorrades nichts mehr im Wege.

Sollten Sie mit der Überprüfung Ihres Fahrzeuges nicht alleine zurechtkommen, wenden Sie sich unbedingt an einen Fachmann, der Sie unterstützt.

Nun können Sie sich Ihrer Bekleidung zuwenden.
Kontrollieren Sie, ob alle Reißverschlüsse und sonstigen Verschlüsse an Jacke und Hose in Ordnung sind. Handschuhe, Stiefel, Rückenprotektor und Helm sollten auf Beschädigungen geprüft werden.

Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie Ihren Helm alle 5 Jahre ersetzen und immer mit einer Sturmhaube fahren. Achten Sie bei Ihrem Helm auf einen guten Sitz, er sollte nicht zu weit sein. Im Falle des Falles ist Ihre Schutzkleidung Ihre Lebensversicherung.
Bei den ersten Fahrten in den Frühling sollten Sie unbedingt daran denken, dass es immer noch recht kalt ist und Ihre Reifen noch keine vernünftige Haftung auf der Straße aufbauen.
Trainieren Sie abseits der Straße auf einem freien Platz Brems- und Lenkübungen. Eine Gefahrenbremsung zu trainieren, schenkt Ihnen in der Not wertvolle Meter und Sekunden.

Wenn möglich sollten Sie die Gelegenheit eines Fahrsicherheitstrainings nutzen. Dies bringt Ihnen wertvolle praktische Tipps für den Fahralltag. Ich wünsche allen Motorradfahrern und Sozia eine unfallfreie und schöne Saison 2017.

Sollten Sie Fragen zu einem dieser Themen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung! Per Telefon - 06085 / 5210047 oder 0172 / 9468744 - oder auch über mein Kontakformular.

1. März 2017

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Lkw: Gefahr durch fliegende Eisschollen

Das Enteisen des Hochplateaus ist Pflicht für Lkw-Profis. Foto: GS/dpp-AutoReporter

Die derzeit großen Temperaturunterschiede mit starken Minusgraden in der Nacht und Tauwetter am Tag erhöhen das Unfallrisiko für Autofahrer. Denn immer wieder lösen sich Eisplatten von Lkw-Dächern, die zu gefährlichen Geschossen auf den deutschen Straßen werden.

"Viele Unfälle wären vermeidbar, wenn Lkw-Fahrer ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommen und ihre Fahrzeuge vorschriftsmäßig enteisen würden", erklärt Ferdinand Munk, Geschäftsführer der Günzburger Steigtechnik GmbH. Sie bietet Enteisungsanlagen an, die es auch in einer mobilen Ausführung gibt.

Ob aus Fahrlässigkeit, Zeitdruck oder mangels passender Ausrüstung - zu häufig versäumen es Fernfahrer, die Dächer und Planen ihrer Fahrzeuge von Schnee und Eis zu befreien. Lösen sich jedoch Eisplatten oder Schneebrocken während der Fahrt, können sie zur Gefahr für nachfolgende Verkehrsteilnehmer werden. Jüngst häuften sich wieder Unfälle, weil herabfallende Eisfrisbees die Windschutzscheiben nachfolgender Pkw zerstörten und zum Teil sogar Insassen schwer verletzen.

Dabei hätten es die Fernfahrer leicht, ihren Truck pflichtgemäß von Schnee und Eis zu befreien. Die Spezialisten der Günzburger Steigtechnik haben Enteisungsanlagen entwickelt, die an Raststätten oder Autohöfen sowie bei Speditionen oder Fuhrunternehmen fest installiert werden können und somit für mehr Sicherheit auf den Straßen sorgen. Die Enteisungsanlagen sind auch in einer mobilen Ausführung als Enteisungsgerüst erhältlich, das als Immer-dabei-Lösung bequem im Lkw verstaut werden kann. Dieses Konzept hat auch Schweizer Armee überzeugt, sie rüstete ihre Lkw-Flotte mit 140 mobilen Enteisungsanlagen der Günzburger Steigtechnik aus.

In Deutschland ist das Enteisen von Fahrzeugen für Fernfahrer keine Kür, sondern eine absolute Pflicht zur Gefährdungvermeidung, die die Straßenverkehrsordnung auferlegt.

Die Enteisungsanlagen der Günzburger Steigtechnik können das ganze Jahr über aufgebaut bleiben, sie sind witterungsbeständig und wartungsfrei - ein zusätzlicher Mehrwert: "So können sie auch im Sommer benutzt werden, beispielsweise für Reparaturen an der Lkw-Plane", sagt Munk.

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25. Januar 2017

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Vorbereitung Ihres Fahrzeugs auf den Winter

Winterliche Straßenverhältnisse

Der Sommer ist endgültig zu Ende und es ist wieder an der Zeit, sich auf die dunkle und kalte Jahreszeit Herbst und Winter vorzubereiten.

Zum einen ist es wichtig, dass alle Beleuchtungseinrichtungen am Fahrzeug funktionieren.

Winterreifen mit einer Mindestprofiltiefe von 4 mm müssen auf das Fahrzeug (Winterreifenpflicht). Die Geschwindigkeitsplakette nicht vergessen.

Die Flüssigkeiten wie Kühlwasser und Scheibenwaschwasser benötigen ausreichend Frostschutz. Bei neueren Fahrzeugen sollte man beim Scheibenfrostschutz die Angaben des Herstellers lesen. Es kann bei minderwertigem Frostschutz und beheizten Waschdüsen zu Schäden an den Waschdüsen kommen.

In das Fahrzeug gehören Eiskratzer, Decke und Handschuhe.

Lassen Sie Ihre Batterie auf Wintertauglichkeit prüfen. Im Winter werden viele Strecken mit vielen Verbrauchern (Licht, Heizung etc.) gefahren, das belastet die Batterie.

Die Gummidichtungen am Fahrzeug kann man mit Hirschtalk oder Vaseline behandeln, um ein Anfrieren der Tür oder des Kofferraumdeckels zu vermeiden.

Wer noch weitere nützliche Tipps für den Fahrzeugbetrieb im Winter hat, kann mir gerne eine Nachricht zukommen lassen.

Haben Sie Fragen oder möchten einen Termin mit mir vereinbaren? Rufen Sie mich einfach an unter 0172/9468744 oder 06085 / 5210047, oder senden Sie mir eine E-Mail!

5. November 2016

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Mit dem Moped / Motorrad in den Urlaub

bepacktes Motorrad

Vorbereitung ist das A und O bei einer längeren Urlaubsfahrt. Dann spricht nichts dagegen, mit dem Moped auch eine längere Strecke in den Urlaub zu fahren. Außer natürlich der eingeschränkten Gepäckmenge. 2 Alternativen gibt es, wenn man das Moped nur im Urlaub, nicht aber für die Anreise nutzen möchte: Anreise per PKW mit Anhänger zum Transport des Mopeds oder per Autoreisezug.

Wenn Sie mit dem Moped auch die (lange) Urlaubsfahrt machen wollen, sollten Sie 3 wichtige Dinge beachten:

  1. Sie selbst sollten körperlich fit sein (ggf. vorher Schwimmen, Joggen, Fahrradfahren) und für die Fahrt kürzere Etappen und häufigere Pausen planen.
    Unterarme, Handgelenke und Finger werden besonders beansprucht. Ein simples, aber effektives Training, das Sie täglich zwischendurch mal durchführen können: Drücken eines Tennisballs
  2. Auch Ihre Maschine sollte aus Sicherheitsgründen „fit“ sein, vor dem Urlaub also unbedingt zur Inspektion. Wichtig: Reifen (Profiltiefe mind. 3 mm), Felgen, Bremsscheiben und Bremsbelege kontrollieren (ausreichende Stärke, keine Riefen oder Risse), Ventilkappen alle vorhanden, Reifendruck und Motorölstand kontrollieren und ggf. anpassen
  3. Zum Gepäck gehört in jedem Fall Werkzeug (für Reifenwechsel, zum Spannen der Antriebskette, Multitool und Kabelbinder; falls noch Platz ist, Kupplungs- und Bremshebel sowie Motoröl zum Nachfüllen) sowie am besten das Handbuch.
    Die Verteilung des Gepäcks ist ebenfalls wichtig. Das maximal zugelassene Zuladungsgewicht sollte nicht überschritten werden. Schwere Gepäckstücke sollten im Tankrucksack untergebracht werden. Liegt zu viel Gewicht hinten, wird das Vorderrad zu sehr entlastet und das Motorrad fängt an zu pendeln. Das kann gefährlich werden.

Wenn Sie mit der voll beladenen Maschine dann noch das vielfach empfohlene Tempolimit von 130 km/h einhalten, kann eigentlich nichts mehr schief gehen.

Haben Sie Fragen oder möchten Ihr Moped kontrollieren lassen? Rufen Sie mich einfach an unter 0172/9468744 oder 06085 / 5210047, oder senden Sie mir eine E-Mail um einen Termin zu vereinbaren!

8. August 2016

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Urlaub - Büro nicht besetzt

In der Zeit vom 15. bis 28. August 2016 ist mein Büro nicht besetzt. E-Mails werden aber auch in dieser Zeit täglich abgerufen.

Ab dem 29. August 2016 stehe ich Ihnen für Anfragen und neue Aufträge gerne wieder zur Verfügung.

4. August 2016






Fortbildung "Motorrad"

Motorrad

Nach einer am 11. und 12. April 2016 in der BVSK Akademie in Kottenheim erfolgreich absolvierten Fortbildung "Motorrad" werde ich den Bereich Motorrad-Beurteilung und Bewertung in meinem Büro weiter ausbauen. Weitere Fachlehrgänge in diesem Bereich werden angeknüpft, um mich auf den neusten Stand der Technik und der Fahrzeughersteller zu bringen. Es hat sich ein gewaltiger Wandel in Punkto Leistung und Technik vollzogen, den es für mich gilt, durch ständige Fortbildungen zu aktualisieren.

21. April 2016



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Vorsicht bei der Schadensteuerung der Versicherer!

Ein offenbar klarer Haftpflichtschaden – und was für Folgen daraus entstehen können

Die Sache war klar, die Schuldfrage geklärt und es war nur ein Blechschaden. Die linke Seite des ein Jahr alten Opel Astra sah etwas zerknittert aus, aber das Auto war noch fahrbereit.

Kurz nach dem Unfall meldet sich die Versicherung des Unfallverursachers und bietet an, sich um alle Angelegenheiten zu kümmern. Hier ist bereits das erste Mal Vorsicht geboten!

Das Auto wird zu Hause abgeholt, in eine Partnerwerkstatt der Versicherung gebracht und ein VW Up für die Dauer der Reparatur kostenfrei zur Verfügung gestellt. Nach fünf Tagen Reparatur wird der Opel zurück gebracht. Die angefallenen Reparaturkosten von etwa 5000,- € werden von der Versicherung an die Werkstatt reguliert und eine merkantile Wertminderung von 200,- € wird von der Versicherung gezahlt.

Hier kommt der zweite Stolperstein der Wertminderung!

Kurze Zeit nach erfolgter Unfallreparatur, zieht das Fahrzeug nach rechts. Die konsultierte Fachwerkstatt stellt einen Fehler an der Lenkung infolge der unsachgemäßen Unfallreparatur fest. Die Kosten von ca. 1000,- € für die Reparatur gehen zu Lasten des Kunden, da der Hersteller aufgrund der Reparatur des Unfallschadens in einer nicht autorisierten Werkstatt die Garantie ablehnt. Weiterhin werden auch zukünftige etwaige Kulanzansprüche aus diesem Grund abgelehnt. Dieses Recht steht dem Garantiegeber zu. Da hilft auch nicht die mehrjährige Garantie des Reparaturbetriebes auf die geleistete Arbeit.

Nächster Stolperstein: Fahrzeuggarantie erloschen!

Der eingeschaltete Rechtsanwalt bestätigt nicht nur die Garantieablehnung, sondern stellt auch noch fest, dass der zur Verfügung gestellte Ersatzwagen unter dem möglichen Anspruch war und die Wertminderung viel zu gering ermittelt wurde.
Der Rechtsanwalt zeigt dem Kunden außerdem seine Rechte in einem fremd verschuldeten Haftpflichtschadenfall auf. In einem solchen Fall bestimmt der Geschädigte welcher Sachverständige, welcher Rechtsanwalt und welche Werkstatt ihn bei der Regulierung des Unfallschadens vertreten.
Am wichtigsten ist jedoch, sich die Zeit für weitere Entscheidungen zu nehmen!

Für weitere Fragen in diesen und anderen Angelegenheiten stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

17. März 2016

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Farbtonangleichung im Reparaturfall

Im Dezember nahm ich an einer sehr guten und wichtigen Fortbildung zum Thema "Farbtonangleichung im Reparaturfall" teil. Die Fortbildung fand in den Räumen des Zentralverbands Karosserie- und Fahrzeugtechnik e.V. in Friedberg statt. Veranstalter war die Akademie des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes GmbH.

Das vermittelte Wissen ist aktuell sehr wichtig, um im Kundenauftrag das bestmögliche Ergebnis in der Schadenregulierung zu erzielen.

Für Fragen zu diesem und anderen Themen stehe ich wie immer gerne zur Verfügung.

20. Januar 2016

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Bewertung exklusiver Fahrzeuge

Ferrari La Ferrari ist als Neufahrzeug im Wert schon sprunghaft nach oben geschnellt.

Die aktuelle Situation am Finanzmarkt macht sich auch auf dem Fahrzeugmarkt bemerkbar. Preise exklusiver Fahrzeuge schnellen unter Umständen sprunghaft in die Höhe.

Um eine Unterversicherung Ihres Fahrzeuges zu vermeiden, sollten Sie den Wert Ihres Fahrzeuges regelmäßig überprüfen lassen.
Eine Bewertungsurkunde für Ihre Versicherung erstelle ich Ihnen jederzeit gerne. Kontaktieren Sie mich für eine Terminvereinbarung.

In der Rubrik "Dienstleistungen / Fotogalerie" habe ich übrigens eine neue Seite mit Fotos von exklusiven Fahrzeugen ergänzt, die ich bewertet habe.

28. Oktober 2015

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Winter? - Fahrzeug vorbereiten

Der erste Schnee

Das Wetter hat immer eine Überraschung parat, ganz plötzlich kam letzte Woche der erste Hauch von Schnee. Jetzt ist es höchste Zeit für einige wichtige Vorbereitungen des Fahrzeuges für den Winter.

Als erstes gehören Winter- oder Ganzjahresreifen mit einem Mindestprofil von 4 mm montiert.

Weiter gehört ausreichend Frostschutz in den Kühler und in die Scheibenwaschanlage. Die Wischblätter dürfen nicht schmieren und die Türgummis werden am besten mit Glycerin oder Hirschtalk behandelt, damit sie nicht anfrieren und reißen.

Eine Decke und Handschuhe erfüllen im Notfall immer ihren Zweck.

Außer den technischen Voraussetzungen sollte auch das Fahrverhalten den winterlichen Fahrbahnverhältnissen angepasst werden.

Für weitere Fragen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.

22. Oktober 2015

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Schadenminderungspflicht nach Auffassung des Versicherers

Im vorliegenden Fall gab ein Geschädigter sein Fahrzeug zur Instandsetzung des fremdverschuldeten Unfalls in einem Fachbetrieb in Auftrag.

Die Reparaturdauer verzögerte sich aufgrund eines Lieferengpasses des erforderlichen Ersatzteils. Das Fahrzeug des Kunden stand über den verlängerten Zeitraum im Reparaturbetrieb.

Die Versicherung kürzte die angefallenen Mietwagenkosten mit der Begründung:

Zitat:
Textauszug aus dem Schreiben der Versicherung
Zitatende

Die Machenschaften der Versicherung und der Einfallsreichtum sind nach meiner Meinung hier grenzenlos, um die Ansprüche des Geschädigten zu kürzen.

Solche Beispiele zeigen auf, wie wichtig es für jeden Geschädigten ist, Personen seiner eigenen Wahl, wie einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt und einen neutralen Sachverständigen, mit der Abwicklung eines fremdverschuldeten Schadens zu beauftragen.

Für weitere Fragen und auch Anregungen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.

3. Juni 2015

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Kultfahrzeug Renault 4

Renault 4

Interessierte Oldtimer-Fans des Typs Renault 4 möchte ich auf meine Zusammenarbeit mit dem Renault-Autohaus Gierth (Karl-von-Drais-Straße, Frankfurt) hinweisen, da diese die Möglichkeit haben, das Kult-Auto der 70er/80er Jahre sowohl zu beschaffen als auch zu verkaufen.

Ich hatte bereits die Möglichkeit, drei dieser Fahrzeuge in Augenschein zu nehmen und zu dem Urteil zu kommen, dass es sehr gepflegte und schöne Fahrzeuge sind.

Bei Interesse empfehle ich Ihnen die Kontaktaufnahme über die Internetseite des Autohauses: www.gierth-automobile.de.

In diesem Zusammenhang erstelle ich gerne für Ihr Fahrzeug eine Bewertungsurkunde und freue mich über eine Terminvereinbarung.

Renault 4 Renault 4

1. November 2014

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PKW winterfest machen

Schneebedeckte Straße

Der Winter steht bereits vor der Tür und ich möchte Ihnen einige Tipps geben, wie Sie Ihren PKW winterfest machen können.

Kümmern Sie sich zunächst um die Montage von ausreichend profilierten und altersgerechten Winterreifen oder Ganzjahresreifen, die zuvor von einem Fachmann auf Risse, Beschädigungen, Alter der Reifen und Restprofiltiefe (mindestens 4 Millimeter) geprüft wurden. Hierbei ist auch die richtige Auswuchtung wichtig (Veranschaulichung: 10 Gramm (Unwucht)*100 km/h(Geschwindigkeit)= 1000 Gramm (resultierende Kraft)).

Sowohl Ihr Kühlerfrostschutz-, als auch Scheibenfrostschutzmittel sollten mindestens bis -30 Grad C aushalten können. Beim Auffüllen des Scheibenfrostschutzmittels kontrollieren Sie auch Ihre Scheibenwischer an Front- und Heckscheibe auf Tauglichkeit und Alter. Sollten diese beim Benutzen schmieren, gilt es diese direkt auszutauschen.

In Ihren Türen und im Kofferraum befinden sich Gummidichtungen, die Sie mit Talg (Hirschtalg) oder ähnlichen Mitteln, die besonders frostbeständig sind, einschmieren sollten. So verhindern Sie, dass die Dichtungen beim Öffnen der Türen durch Gefrieren reißen. Auch die Türschlösser sollten Sie mit Graphit- und Rostschutzmittel besprühen, um Vereisung zu vermeiden.

Besonders wichtig sind im Winter die Sauberkeit und Funktionalität der Beleuchtungseinrichtungen. Die Heck- und Frontscheinwerfer sollten im Winter immer frei von Schmutz sein, um die Sicht nicht zu beeinträchtigen. Des Weiteren muss auch das Kennzeichen immer sichtbar sein, da sonst eine Ordnungswidrigkeit vorliegt.

Um dem Vereisen von Heck- und Frontscheibe vorzubeugen, können Sie mit einfachen, vorgeformten Folien aus dem Handel Ihre Scheiben abdecken, indem Sie sie am Scheibenwischer befestigen.

Noch ein wichtiger Tipp für Sie als Fahrer/in: In der momentanen Übergangsphase können Nässe und herabfallendes Laub, auch ohne Frost, schnell zur Gefahr werden, da sich ein gefährlicher Schmierfilm auf der Straße bildet. Fahren Sie deswegen immer vorsichtig!!

Für weitere Tipps bin ich dankbar und würde sie gerne auf meiner Website veröffentlichen.

27. Oktober 2014

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Tipps zum Einwintern von Motorrädern

Grundsätzlich sollte das Fahrzeug zunächst grundgereinigt und mit einem Schutzwachs versehen werden.

Bevor Sie Ihr Motorrad einwintern, sollten Sie den Kraftstofftank füllen, um Rostbildung vorzubeugen. Sofern sich am Fahrzeug ein Benzinhahn befindet, schließen Sie diesen. Falls es sich um einen unterdruckgesteuerten Benzinhahn handelt, öffnet sich dieser nur, wenn der Motor läuft. Durch das Laufenlassen des Motors und Abklemmen der Benzinleitung werden die Schwimmerkammern der Vergaser entleert.

Bei wassergekühlten Motoren sollten Sie immer darauf achten, genügen Frostschutz (bis -30 Grad C) in das Kühlsystem zu geben.

Sofern Ihr Fahrzeug eine Antriebskette besitzt, sollten Sie diese entweder mit Dieselkraftstoff oder Kettenreiniger zunächst säubern und danach großzügig einfetten.

Um eine Langlebigkeit Ihrer Batterie zu garantieren, empfehle ich das Abklemmen und Ausbauen der Batterie.

Zur Vermeidung von sogenannten Standplatten, sollten Sie ihr Zweirad so aufbocken, dass Vorder- und Hinterreifen nicht den Boden berühren. Sollte dies jedoch nicht möglich sein, erhöhen Sie den Reifendruck um etwa 0,4 Bar bis 0,5 Bar, um bereits oben erwähnte Standplatten zu vermeiden.

Des Weiteren ist es ratsam, das Fahrzeug mit einem witterungsfesten Segeltuch oder einer Kunststoffplane abzudecken. Jedoch sollten Sie immer darauf achten, dass die Luft unter der Plane zirkulieren kann, da sich sonst Feuchtigkeit und schlimmstenfalls Schimmel am Fahrzeug bilden können.

Sollten Sie Ihr Fahrzeug nur an öffentlichen Plätzen überwintern können, achten Sie drauf, dass in der Plane ein Sichtfenster auf Höhe des Kennzeichens vorhanden ist, so dass die Zulassung des Fahrzeuges ersichtlich ist - das Fahrzeug darf somit nicht abgemeldet werden.

Des Weiteren sollten Sie Ihr Fahrzeug abschließen, um den Versicherungsschutz zu gewährleisten. Diese Schutzmaßnahmen können sowohl durch das Verschließen des Lenkradschlosses, als auch durch zusätzlich angebrachte Schlösser geschehen.

27. Oktober 2014

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Sicherheits-Check für Ihr Fahrzeug vor dem Urlaub

Vor einer längeren Urlaubsfahrt ist ein Sicherheits-Check sinnvoll und beruhigend. Wenn Sie den Sicherheits-Check nicht selbst durchführen möchten, übernehme ich das gerne für Sie. Ich unterziehe Ihr Fahrzeug einer Sichtprüfung, bei der die Baugruppen Bremsen, Bereifung, Fahrwerk, Beleuchtung, Motorraum und Wartungsintervall geprüft werden. Sie erhalten einen schriftlichen Beleg der Prüfung.

Rufen Sie mich einfach an unter 0172/9468744 oder 06085 / 5210047, oder senden Sie mir eine E-Mail um einen Termin zu vereinbaren!

Ich freue mich auf Ihren Anruf!

4. Juli 2014

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Kostenlose Veranstaltung am Samstag, 25. Januar 2014

Wo finde ich was am und im Auto? Sicherungen, Scheibenwaschanlagentank, Ölstandsmesser oder anderes. Ich zeige Ihnen in ungefähr einer Stunde, wo Sie was finden und beantworte gerne Ihre Fragen zu diesem Thema. Es sollten max. 6 Personen teilnehmen. Daher bitte ich um kurze vorherige Anmeldung per E-Mail oder telefonisch unter meiner Mobilnummer 0172-9468744. Diese Infoveranstaltung ist für Sie kostenlos. Details zu Ort und Uhrzeit erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung von mir per E-Mail.

6. Januar 2014

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Kaufberatungsgespräch als Video online

Sie möchten wissen, wie eine Kaufberatung durch mich abläuft? Dann sehen Sie sich das folgende Video an: Kaufberatung für Gebrauchtwagen

12. Dezember 2013


Umzug und neue Telefonnummer ab 4. Oktober 2013

Jetzt steht der Termin fest: Ab dem 4. Oktober 2013 bin ich unter neuer Anschrift und neuer Telefon- und Faxnummer erreichbar:

Zingelstr. 14
35647 Brandoberndorf
Telefon: 06085 5210047
Telefax: 06085 5210046

20. September 2013

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BGH: Gesetzliche Verjährungsfrist im GW-Handel

Eine AGB-Klausel zur Verkürzung der Verjährungsfrist ist unwirksam. Auch im Gebrauchtwagenhandel gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 2 Jahren. So hat der BGH entschieden.
Online-Artikel auf kfz-betrieb mit weiteren Informationen zum Thema

31. Mai 2013

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Links zu lesenswerten Artikeln und interessanten Terminen

Tag der Verkehrssicherheit am 15. Juni 2013
Bewusstsein für den Reifen wecken
Am 15. Juni findet der Tag der Verkehrssicherheit statt. In diesem Jahr geht es vor allem um das Thema Reifen - Profiltiefe und Fülldruck messen kann Unfälle vermeiden.
Online-Artikel auf kfz-betrieb mit weiteren Informationen und Links

Sonntag den 26. Mai 2013
"Rietis 2. Käfer & Co. Treffen" im Gartenschaupark 33397 Rietberg
Klassische Fahrzeug-Events auf
www.mobile-klassiker.de

19. Mai 2013

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Werbung auf Frankfurter Taxis

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Auf verschiedenen Frankfurter Taxis können Sie jetzt meine Werbung sehen.

Als Kfz-Sachverständiger arbeite ich im Hochtaunuskreis, Frankfurt und dem gesamten Rhein-Main-Gebiet.

11. März 2013

 

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Vorsicht vor Tachomanipulationen

Finanzamt deckt Tachomanipulation auf - Schaden in sechsstelliger Höhe?

Lesen Sie den interessanten Artikel auf kfz-betrieb ONLINE vom 11.01.2013

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Richtige Entscheidungen direkt nach einem Verkehrsunfall

Ich gerate in die unglückliche Situation und bin unverschuldet in einen Unfall verwickelt? Was nun? Wen rufe ich als erstes an und wer kann mir helfen?

Die oberste Priorität ist nun: Ruhe bewahren. Auf keinen Fall sollte man unter der Unfallschockwirkung unüberlegt und überstürzt handeln.

Kommt es jedoch zu einer unüberlegten Handlung, kann man dadurch Ansprüche, die einem zustehen, verlieren. Die gegnerische Versicherung will zunächst im eigenen Interesse Kosten senken und bietet dem Geschädigten schnelle unkomplizierte Hilfe an. Dies bedeutet, dass der Anruf bei der gegnerischen Versicherung zum Verlust von dem Anspruchsteller zustehenden Kosten führen kann und somit sollte dies vermieden werden.

Hierbei sollte auch immer berücksichtigt werden, dass die vorschnelle Hilfe der gegnerischen Versicherung eventuell die Arbeit eines Verkehrsfachanwaltes erschweren und behindern kann.

Ein vorschnelles Schuldeingeständnis sollte definitiv weder schriftlich noch mündlich gemacht werden.

Nun ist es sehr wichtig, Bilder zu machen. Diese sollten sowohl von beiden Fahrzeugen, als auch von Dokumenten (Fahrzeugschein, Führerschein) des Unfallgegners gemacht werden, damit ein nachfolgender Kontakt zum Gegner sichergestellt werden kann.
Anhand der Bilder kann im Nachhinein häufig nachgewiesen werden, wie der Unfall vonstatten ging und wem die Schuld zuzuschreiben ist. Ein Gutachter kann in diesem Falle den Unfallhergang aufklären.

Zu guter Letzt sollte in Ruhe entschieden werden, welchem Sachverständigen, welcher Reparaturwerkstatt und welcher Rechtsanwalt mit der Vertretung der eigenen Interessen beauftragt wird. Dies ist sehr wichtig, um den Fall zu analysieren, die Schuldfrage aufzuklären, das Auto zu reparieren und die Kostenfrage zu beantworten.

Bei der Auswahl der entsprechenden Fachkräfte sollte man darauf achten, einen freien Sachverständigen, einen Verkehrsfachanwalt und eine fachlich qualifizierte Werkstatt auswählen.

In allen wichtigen Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sie erreichen mich unter der Rufnummer 06081-443254, mobil unter 0172-9468744 oder per E-Mail an info@kfz-sachverstaendiger-schmitt.de.

03. Januar 2013

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"Gefällt mir" anklicken und Sicherheitscheck gratis erhalten

Besuchen Sie mich auf Facebook und klicken Sie den "Gefällt mir"-Button an. Jeder 20. neue Fan in der Zeit vom 24. bis 31.12.2012 erhält von mir einen Kfz-Sicherheitscheck im Wert von 28 Euro gratis (gültig bis 31.12.2013).

Der Sicherheitscheck findet an einem festen Standort (Am Riedborn) in 61250 Usingen statt. Eine vorherige Terminabsprache ist erforderlich. Barauszahlung oder Übertragung auf eine andere Person sind ausgeschlossen.

19. Dezember 2012

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Bereiten Sie Ihren PKW auf den Winter vor

Schneebedeckte Autos

Kalendarisch steht der Winter vor der Tür und Sie sollten einige Vorbereitungen treffen, um die kalte Jahreszeit mit Ihrem PKW gut zu überstehen. Im Folgenden finden Sie einige Tipps, wie Sie durch kleine Mittel Ihr Auto winterfest machen können.

Zu allererst sollten die Flüssigkeitsstände mit handelsüblichem Frostschutzmittel versehen werden. Hierbei sollte eine Sicherheit bis zu –30 Grad gewährleistet sein.

Die Wischerblätter sollten keinesfalls beschädigt sein, da sonst eine freie Sicht durch Schmieren nicht mehr möglich ist. Im Winter benötigen Sie auch mehr Waschwasser. Kontrollieren Sie die Füllmenge regelmäßig.

Auch die Türgummis sollten einer speziellen Pflege unterzogen werden, damit ein Reißen verhindert wird. Dies lässt sich am besten mit Vaseline oder Hirschtalg bewerkstelligen, was dünn auf die Türgummis gestrichen wird.

Nach dieser Vorkehrung kommt eine der wichtigsten Vorbereitungen: Die Türschlösser. Sowohl die Schließzapfen als auch die Türschlösser und das Motorhaubenschloss sollten mit sogenanntem Kriechöl, beispielsweise der Marke Caramba, eingesprüht werden, damit eine volle Funktionsfähigkeit gewährleistet ist. Sofern vorhanden sollten auch die Schließzylinder eingesprüht werden.

Bedenken Sie immer, dass freie Sicht im Winter sehr wichtig ist, daher sollten die Beleuchtungsanlagen, die Scheibe und das Kennzeichen immer frei von Schnee sein.

Bei den Beleuchtungsanlagen muss eine volle Ausleuchtung möglich sein, um Unfälle zu vermeiden.

Das Kennzeichen muss bei jeder Wetterlage klar erkennbar sein.

Auch wenn es mal schnell gehen muss, sollte die Scheibe immer komplett freigekratzt werden, damit Unfälle durch Sichtbehinderung vermieden werden.

Nach einigen Fahrten auf schnee- und eisbedeckten Straßen sollten Sie regelmäßig Ihre Radkästen von Salzrückständen reinigen, um Korrosionen zu vermeiden und den Verkaufswert Ihres Wagens lange zu erhalten.

Nun einige Dinge, die während der Winterzeit in keinem Auto fehlen dürfen:

  • ein Besen, um das Auto von Schneelasten zu befreien,
  • einen stabilen Eiskratzer
  • eine Abdeckfolie für die Frontscheibe, um gefrorenen Scheiben vorzubeugen
  • eine warme Decke, falls man in einen Stau oder Unfall gerät um der Kälte entgegen zu wirken
  • Handschuhe, falls Tätigkeiten außerhalb des Fahrzeuges gemacht werden müssen (Festfahren usw. )
  • immer eine kleine Menge an Streusalz, Sand oder Split, um die Antriebsräder, wenn nötig, zu stabilisieren und ein Festfahren zu vermeiden

9. November 2012

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Tipps zum Einwintern des Motorrades

Die Motorradsaison 2012 geht dem Ende zu, der Winter steht bald vor der Tür. Nur noch die winterharten Biker sind mit dem Moped unterwegs.

Jetzt heißt es das Motorrad für das Winterquartier vorbereiten. Von mir erhaltet Ihr ein paar Tipps für das Einwintern des geliebten Mopeds.

  • Das Moped erst mal gründlich reinigen. Hierzu verwendet man handelsübliche Mittel und wenn möglich keinen Hochdruckreiniger. ( Der drückt Wasser in und Fett aus den Lagern)
  • Die Kette, falls vorhanden, mit Diesel reinigen und dann gut fetten mit Kettenspray.
  • Den Lack auf Beschädigungen überprüfen.
  • Sollten Steinschläge oder sonstige Lackbeschädigungen vorliegen ist es gut, diese vor dem Winter auszubessern.
  • Nach den Ausbesserungsarbeiten wird der Lack poliert und mit Wachs konserviert. Zum Konservieren kann man auch Caramba mit einem Lappen auftragen.
  • Den Tank bis oben mit Sprit füllen, damit er nicht innen rostet. Tanks sind innen nicht beschichtet.
  • Wenn möglich den Benzinhahn schließen. Moderne Fahrzeuge besitzen unterdruck-gesteuerte Benzinhähne, die nur bei laufendem Motor offen sind. Diese muss man nicht schließen.
  • Die Schwimmerkammern der Vergaser ( falls vorhanden ) entleeren. Dazu die Zulaufleitung des Tanks verschließen und den Motor so lange laufen lassen bis er ausgeht.
  • Bei Fahrzeugen mit Wasserkühlung auf ausreichend Frostschutz im Kühlwasser achten, sonst friert der Motor im Winter auf.
  • Wenn möglich die Räder beim Überwintern vom Boden frei heben. Bei Fahrzeugen, die nur einen Seitenständer haben, kann man im Motorradzubehör Motorradständer kaufen. So vermeidet man über Winter Standplatten im Reifen.
  • Die Batterie wird abgeklemmt und wenn möglich ausgebaut. Das erleichtert das Nachladen im Frühjahr.
  • Das aufgebockte Moped wird jetzt mit einem dünnen Stoffbezug überzogen. Darüber könnt Ihr je nach Standplatz noch eine wetterfeste Hülle drüber ziehen. Man sollte aber darauf achten, dass keine Feuchtigkeit unter der Plane entstehen kann.

So vorbereitet übersteht das Moped die Wintermonate gut.

Eine Anmerkung noch zu Fahrten im Winter bei schönem Wetter: Solche Fahrten ruinieren die Reifen. Motorradreifen sind für kalte Temperaturen nicht ausgelegt. Damit geht unwiderruflich im nächsten Sommer Haftung verloren !!!

Für Fragen zum Thema Einwintern stehe ich gerne zur Verfügung unter 0172-9468744, 06081-443254 oder per E-Mail an info@kfz-sachverstaendiger-schmitt.de.

Ich wünsche allen gutes Gelingen beim Einwintern.

15. Oktober 2012

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Aktuelle Informationen zum Thema Unfall

Wichtige Verhaltensweisen nach einem Unfall

Nach einem Unfall sollten Sie als Erstes eine Warnweste anlegen und die Unfallstelle GUT SICHTBAR absichern...

weiterlesen - Wichtige Verhaltensweisen nach einem Unfall, (PDF-Datei)

26. September 2011

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Golden Oldie-Festival in Wettenberg

Oldtimer auf dem Golden Oldie-Festival in Wettenberg 2011

Diese Veranstaltung ist immer einen Besuch wert. Dieses Jahr zum 22. Mal in der schönen Stadt Wettenberg, nördlich von Gießen gelegen.

Hier trifft sich alles, was Sinn für Nostalgie hat. Das geht von A wie Automobil bis Z wie Zubehör.
An dem Veranstaltungswochenende steht alles in Wettenberg unter dem Stern der 50er und 60er Jahre. Hier sieht man schöne Menschen, schöne Autos und kann viele nette Dinge aus den 50ern und 60ern an den Ständen käuflich erwerben.

Um Ihnen einen Eindruck von dieser schönen Veranstaltung zu vermitteln, stelle ich Bilder auf meiner Facebook–Seite Kfz-Sachverständiger Schmitt ins Netz.

Diese Veranstaltung findet jedes Jahr Ende Juli/ Anfang August statt.

8. August 2011

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Die Motorradtour wird auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Wenn der Termin feststeht, wird diese Seite entsprechend aktualisiert.
(Mai 2011)

Ein Angebot für alle Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer

Motorradtour

Wer Lust und Zeit hat für eine gemeinsame Motorradtour aus Spaß am Fahren, dem biete ich an, mit mir am Sonntag, dem 08.05.2011, eine von mir geführte Tour aus dem Taunus in den Spessart und zurück zu fahren. Die Streckenlänge beträgt etwa 250 – 270 km.

Jede/r Teilnehmer/in fährt mit eigenem Motorrad auf eigenes Risiko. Es entstehen keine Kosten außer denen für die eigene Verpflegung und Benzin!

Die Anzahl der Fahrzeuge ist wegen der Übersichtlichkeit auf 7 Fahrzeuge begrenzt. Wer sich zuerst anmeldet fährt mit!

Während der Tour werden ausreichend Pausen eingelegt, so das keiner überfordert wird.

Besprechung am Motorrad

Jeder Teilnehmer erhält eine ausführliche Tourenbeschreibung.

Am Tourentag sind mitzubringen:

  • zugelassenes, fahrtaugliches Motorrad
  • vernünftige Schutzbekleidung komplett
  • vorsorglich Regenbekleidung
  • gute Kondition und Fitness
  • super gute Laune

Sie möchten mitfahren? Weitere Details zur Route, zu Uhrzeit und Treffpunkt gebe ich Ihnen gerne telefonisch - 06081 / 9554419 oder 0172 / 9468744 oder per E-Mail.
Natürlich können Sie sich auch gleich über mein Kontaktformular anmelden, bitte mit Angabe des Motorrades.

Ich freue mich mit Euch die Tour zu fahren und biete dann weitere Touren in diesem Jahr an.

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